Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung: 01. August 2016
AS Passionpics e.U.
Inhaberin: Andrea Schaffer
Meynertgasse 53, 3400 Klosterneuburg
Austria
§ 1 Allgemeines
- Die nachfolgenden AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
- Die Kenntnisnahme dieser AGB durch den Kunden wird vorausgesetzt. Es wird durch die Auftragnehmerin (die Fotografin) darauf verwiesen (mündlich oder schriftlich bei Vertragsabschluss).
- Definitionen:
1. Lichtbilder: Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Abbildungen (Fotografien), ganz gleich in welcher technischen Form sie erstellt und gespeichert wurden.
2. Auftragsinhalt: Auftragsinhalt ist der vorab schriftlich zu vereinbarende Auftrag zwischen der Fotografin und der Auftraggeberin.
3. Fotografin: Die Fotografin ist die Inhaberin der AS Passionpices e.U. und somit regelmäßig die Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin ist jedoch berechtigt, nach Absprache mit den AuftraggeberInnen andere Fotografen für den jeweiligen Auftrag einzusetzen (u.a. Erfüllungsgehilfen). Eine schriftliche Zusage der AuftraggeberInnen ist hierzu erforderlich.
- AuftraggeberInnen: AuftraggeberInnen schließen mit der Fotografin einen Dienstleistungsvertrag mit dem zu definierenden Auftragsinhalt nach § 1 III Nr. 2 dieser AGB.
§ 2 Vergütung und Urheberrecht
- Der Fotografin steht regelmäßig das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechts zu. Das Recht am eigenen Bild der AuftraggeberInnen nach § 16 ABGB bleibt hierbei unberührt.
- Ohne vorherige schriftliche Vereinbarung stimmt jedoch die Auftraggeberin zu, auf Schadenersatzansprüche aus Verletzungen aus dem Recht auf das eigene Bild nach § 16 ABGB zu verzichten. Anderes kann vereinbart werden.
- Erst nach vollständiger Bezahlung des vorhin festgelegten Honorars (nach § 1 III Nr. 2 Auftragsinhalt) gehen das Recht am eigenen Bild sowie sämtliche damit verbundenen Nutzungsrechte auf die Auftraggeberin über. Eine vorherige Verbreitung des Lichtbildes durch die Auftraggeberin wird ausgeschlossen.
- Trotz erfolgtem Übergang der Urheber- und Nutzungsrechte behält die Fotografin das Recht, als „Fotografin“ des Bildes genannt zu werden. Diese Ursprungsangabe ist verpflichtend.
- Bis zur erfolgten Bezahlung des Honorars (Kaufpreises) bleiben die erstellten Lichtbilder im Eigentum der Fotografin. Die Abtretung der Urheber- und Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars.
§ 3 Haftung der Fotografin und Reklamationen
- Die vertragliche Haftung und damit zusammenhängende Schadenersatzansprüche ergeben sich nach § 1 III Nr. 2 dieser AGB. Als Verschuldensmaßstab wird Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorausgesetzt.
- Deliktische Ansprüche im Rahmen des Leistungsstörungsrechts gegen die Fotografin, respektive gegen die Auftraggeberin richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
- Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 4 Besondere Pflichten der Fotografin
- Die Fotografin ist verpflichtet, die Lichtbilder nach § 1 I Nr. 1 dieser AGB vertraulich zu behandeln und bis zur Übergabe entsprechend zu verwahren.
- Für die Verletzung dieser Verpflichtung haften die Fotografin und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 5 Der Auftrag
- Der Auftrag ist nach § 1 III Nr. 2 dieser AGB (Auftragsinhalt) durchzuführen.
- Die Fotografin verpflichtet sich, sämtliche Gerätschaften zur Verwirklichung des Auftragsinhaltes zur Verfügung zu stellen und sämtliche andere damit verbundenen Voraussetzungen zu erfüllen, um den Auftrag vertragsgemäß abwickeln zu können. Eine Haftung der Fotografin besteht nur bei Verzögerungen durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diesbezügliche Schadenersatzansprüche sind auf das Vertrauensinteresse beschränkt.
- Sofern ein Auftrag aufgrund anderer, nicht in der Sphäre der Fotografin liegenden, Umständen nicht fristgemäß oder auftragsgemäß umgesetzt werden kann, entfällt eine Haftung der Fotografin. Die Regelungen der nachträglichen Unmöglichkeit sowie des Verzugs nach ABGB sind anwendbar.
§ 5 Datenschutz
- Die Fotografin verpflichtet sich, die Regelungen über die Sicherung von personenbezogenen Daten einzuhalten.
- Die Fotografin haftet bei Verstößen nach § 5 I nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 6 Schlussbestimmungen
- Diese AGB gelten mit 01. August 2016.
- Sofern einige Bestimmungen der AGB nach §§ 864 ABGB, 6 KSchG unwirksam sind, so betrifft dies nur diese Bestimmungen. Andere Bestimmungen bleiben aufrecht.